Spenden an den Entwicklungshilfeklub sind steuerlich absetzbar.
Mit 1.1.2017 wurde die Spendenabsetzbarkeit vom Gesetzgeber neu geregelt: Ihre ab 1.1.2017 getätigten Spenden werden automatisch in Ihrer Veranlagung steuerlich berücksichtigt. Die Veranlagung müssen Sie jedoch weiterhin persönlich beantragen.
Konkret bedeutet dies:
Wenn Sie Spenden steuerlich absetzen wollen, brauchen Sie sich nicht mehr selbst um die Eintragung Ihrer Spendenbeträge in Ihre Steuererklärung kümmern. Die von Ihnen geleisteten Beträge müssen von uns verpflichtend unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihres Geburtsdatums direkt dem Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge in Ihrer Veranlagung. Die Absetzbarkeit für Spenden ab 1.1.2017 ist nur mehr auf diesem Weg möglich.
Um Ihre Daten übermitteln zu können, benötigen wir daher von Ihnen:
• Vor- und Zuname (bitte beachten Sie, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt),
• Geburtsdatum
• Adresse (um mit Ihnen in Kontakt treten zu können)
Sollten Sie Ihre Spenden nicht absetzen wollen, müssen Sie diese Daten selbstverständlich nicht zur Verfügung stellen.
Natürlich schicken wir Ihnen wie gewohnt weiterhin zu Jahresbeginn eine Gesamtaufstellung Ihrer im abgelaufenen Jahr verbuchten Spenden. Dadurch können Sie unmittelbar und leicht feststellen, ob die von uns an das Finanzamt übermittelten Informationen korrekt sind. Sollte sich auf unserer Jahresquittung ein Irrtum oder Fehler eingeschlichen haben, bitten wir Sie um Rückmeldung, damit wir eine korrigierte Übermittlung an das Finanzamt vornehmen können.
Für Unternehmen gilt die oben beschriebene Neuerung der Absetzbarkeit von Spenden nicht. Unternehmen müssen ihre betrieblichen Spenden weiterhin selbst als Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigen. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an die Spendenorganisation ist daher für Unternehmen nicht erforderlich.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017 wurden vom Bundesministerium für Finanzen im Folder „Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017 – einfach automatisch“ zusammengestellt, den Sie gratis herunterladen können.
Ausführliche weiterführende Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie natürlich auch uns telefonisch unter 01 720 51 50 oder per E-Mail kontaktieren.